Sinn der Schulordnung ist es, einen möglichst reibungslosen Ablauf des Schulalltags und rücksichtsvolles Zusammenleben zu gewährleisten.

1. Umgangsformen:

  • Wir wünschen Wertschätzung, Respekt und Rücksichtnahme für uns alle.

  • Wir grüssen, helfen und unterstützen einander.

  • Wir bemühen uns, Konflikte friedlich auszutragen und auch zu lösen.

  • Wir tragen Sorge zu unserem Schulhaus, dessen Einrichtungen und Umgebung.

2. Schulzeiten:

  • Montag bis Freitag, 07.30 bis 17.15 Uhr

  • Mittwoch 07.30 bis 13.30 Uhr

3. Aussenanlagen:

  • Abfälle werden in die entsprechenden Behälter entsorgt.

  • Auch auf den Aussenanlagen ist das Verhalten gegenüber anderen Personen rücksichtsvoll und hilfsbereit.

4. Schulhaustrakte:

  • Schulmaterial und Mobiliar werden sorgfältig behandelt, um Beschädigungen zu vermeiden.

  • Schülerinnen und Schüler der Primarstufe tragen in den Unterrichtszimmern Pantoffeln.

  • Die Schulhaustrakte dürfen am Morgen nicht vor dem ersten Läuten betreten werden; bei Unterrichtsbeginn um 08.20 nicht vor 08.15 Uhr.

  • Schülerinnen und Schüler, welche über die Mittagszeit keine fakultativen oder obligatorischen Fächer besuchen, betreten die Schulhaustrakte nicht vor 13.45 Uhr.

  • Schüler/-innen, welche nur eine Stunde Mittagspause haben, können ihren Lunch am vorgesehenen Ort einnehmen.

  • Nach Unterrichtsschluss wird das Schulhaus verlassen.

5. Klassenzimmer:

  • Am Arbeitsplatz und im Schulzimmer ist für Ordnung zu sorgen.

  • Das eigene Schulmaterial und dasjenige der Mitschüler-/innen wird sorgfältig behandelt.

6. Fach- und Spezialräume:

  • Diese dürfen nur mit der Erlaubnis einer Lehrperson betreten werden.

  • Die gleiche Regel gilt auch für das Biotop.

  • Die Sporthallen dürfen nur mit sauberen Turnschuhen ohne markierende Sohlen oder barfuss betreten werden.

7. Pausenordnung:

  • Das Schulareal darf in den Pausen nur mit einer speziellen Bewilligung verlassen werden.

  • In der grossen Pause am Morgen begeben sich alle Schülerinnen und Schüler ins Freie.

  • Die Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Stufen halten sich in den Pausen an den für sie bestimmten Orten auf.

  • Das WC ist kein Aufenthaltsraum.

8. Nicht erlaubt sind:

  • Rauchen, Alkohol und andere Suchtmittel im und rund um das Schulareal, inkl. Bereiche Hochhaus, Hagackerweg und Gurtenweg.

  • Waffen und waffenähnliche Gegenstände.

  • Das Ballspielen, ausgenommen auf dem roten Hartplatz und in den Pausen auch auf dem kleinen Pausenplatz im Bereich des Basketballkorbs. Das Fahren mit Rollschuhen, Rollbrettern und Scootern sowie Inlineskaten im Schulhaus.

  • Das Schneeballwerfen, ausgenommen auf dem Rasenplatz und dem Sportplatz.

  • Das Rutschen auf den Treppengeländern.

  • Das Kaugummi-Kauen in den Gebäuden.

  • Das Hantieren an Löschgeräten, Heizungen, automatischen Storen- und Fensterbedinungsanlagen und fremden Fahrzeugen.

9. Weiter zu beachten gilt:

  • Fundgegenstände werden dem Hauswart abgegeben. Vermisste Gegenstände können zu bestimmten Zeiten beim Hauswart abgeholt werden.

  • Beschädigungen an Schulmaterial, Mobiliar oder Gebäude müssen der Klassenlehrkraft oder dem Hauswart gemeldet werden.

  • Bei mutwilligen Beschädigungen oder unsachgemässer Bedienung müssen die Eltern die Reparaturkosten übernehmen.

  • Private Mobiltelefone und elektronische Unterhaltungsgeräte inkl. Kopfhörer (MP3-Player, Digitalkameras, usw.) sind auf dem ganzen Schul-hausareal und in den Gebäuden während den allgemeinen Unterrichts- und Pausenzeiten (07.20 – 17.15 Uhr) nicht sichtbar und nicht in Betrieb.

  • Der Kleidercode der Schule gemäss separater Regelung ist einzuhalten.

  • Die speziellen Regeln betreffend Recherchen-PCs sind zu befolgen.

  • Velos und Scooter (Trottis) sind an den dafür vorgesehenen Orten ausserhalb der Schulgebäude zu deponieren.

  • Schüler/-innen, die nicht im Dennigkofen unterrichtet werden, dürfen sich während den Unterrichtszeiten nur nach Absprache mit der Schulleitung auf dem Schulareal aufhalten.

10. Weitere Regelungen:

  • Weitere Bestimmungen und Abmachungen, welche das respektvolle Zusammenleben in der Schule unterstützen und fördern, sind jeweils zusätzlich auf der Stufen- und Klassenebene (z.B. Goldene Regeln) vereinbart.

  • Ein Massnahmenkatalog hält fest, welche Konsequenzen beim Nichtbefolgen der Schulordnung vorgesehen sind.