Elternmitwirkung
Zweck
In der Elternmitwirkung werden Anliegen und Vorschläge der Eltern im Zusammenhang mit der Schulklasse, dem Schulbetrieb und dem Schulweg behandelt.Die schulische Entwicklung und das Verhalten einzelner Kinder sind nicht Gegenstand der Elternmitwirkung, sondern bedürfen besonderer Gespräche zwischen den betroffenen Eltern, den Lehrkräften, der Schulleitung und der Schulkommission.
Elterngesprächsgruppe pro Klasse
Die Eltern jeder Klasse, vom Kindergarten bis ins 9. Schuljahr, bilden je eine Elterngesprächsgruppe. Diese trifft sich nach Bedarf, um den Informations- und Gedankenaustausch zu pflegen und aktuelle Fragen zu erörtern. Jede Elterngesprächsgruppe wählt aus ihrer Mitte eine Elternsprecherin oder einen Elternsprecher.
Elternrat der Schule
Die Elternsprecherinnen und Elternsprecher (pro Klasse eine Person) bilden den Elternrat. Hier werden Anliegen aus den Elterngesprächsgruppen behandelt, die für die ganze Schule eine gewisse Bedeutung haben. Der Elternrat ist befugt, selbstgewählte Themen zu bearbeiten und der Schulkommission Anträge zu stellen.
Elternvertretung in der Schulkommission
Die Elternräte der Schulen sind durch einen Vertreter mit beratender Stimme und Antragsrecht in der Schulkommission vertreten (gemäss Art. 10, Schulorganisationsreglement)
Einzelgespräche
Die institutionalisierte Elternmitwirkung ersetzt die Einzelgespräche zwischen Eltern und Lehrkräften nicht. Die Diskussion und Verarbeitung von Problemen verlangt gegenseitige Achtung, Gesprächsbereitschaft und Respekt vor den Ansichten und den Entscheidungsbereichen der anderen.
Protokolle der letzten Sitzungen
- 1. Sitzung vom 21.10.2024
- 2. Sitzung vom 16.12.2024