Sonderpädagogische Massnahmen (VMR)

Neue Begriffe für BM und IBEM

Neue Begriffe für BM und IBEM

Die besonderen Massnahmen (BM) heissen neu «einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen». Integration und besondere Massnahmen (IBEM) werden neu unter den Bezeichnungen «einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen» aufgeführt.

Im Fall der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen lautet die neue Bezeichnung «verstärkte sonderpädagogische Massnahmen» als «integratives besonderes Volksschulangebot.

Der Kanton Bern übernimmt damit die Begriffe des Sonderpädagogikkonkordats, welche auch in vielen anderen Kantonen verwendet werden.

Einfache sonderpädagogische Massnahmen: Spezialunterricht

Die integrative Förderung (IF) ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit Lern-. Entwicklungs- oder Verhaltensschwierigkeiten die Regelklasse zu besuchen. Die Ressourcen der Kinder werden gestärkt und Defizite aufgearbeitet.

Die IF-Lehrperson ...

  • schafft zusammen mit der Lehrperson günstige Lernvoraussetzungen
  • unterstützt und fördert die Kinder und Jugendlichen im Lernen (z.B. Aufmerksamkeit, Lern- und Problemlösestrategien) und im Umgang mit speziellen Anforderungen (z.B. Motivation)
  • berät Eltern in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag

Die IF-Lehrperson arbeitet gemeinsam mit der Lehrperson im Unterricht, im Halbklassen- oder Gruppenunterricht oder in begründeten Fällen im Einzelunterricht.

 

Barbara Arrigoni


Helen Eichenberger


Marietta Kilchhofer


Ariane Gerber


Danielle Marti


Nina Marti


Sabine Sigrist


Sandra Mischler


Einfache sonderpädagogische Massnahmen: Massnahmen zur besonderen Förderung

Kinder, bei denen sich aufgrund von Entwicklungsverzögerungen, sozialen Schwierigkeiten oder weiteren Gründen ein sanfter Schuleinstieg empfiehlt, haben mit der integrierten zweijährigen Einschulung (izE) die Möglichkeit, sich den Schulstoff der 1. Klasse in zwei Jahren anzueignen. Sie werden dabei während 4 Lektionen pro Woche durch eine IF-Lehrperson begleitet. Macht das Kind einen grossen Entwicklungsschritt und erreicht die Lernziele der ersten Klasse bereits nach einem Schuljahr, kann die zweijährige Einschulung wieder aufgehoben werden, sofern Lehrperson, IF-Lehrperson und Eltern sich einig sind.

Anmeldung/Vorgehen: Kindergartenlehrperson und Lehrperson für integrative Förderung (IF) geben den Eltern eine Empfehlung ab. Sind die Eltern mit einer IzE einverstanden, wird eine Anmeldung durch die Kindergartenlehrperson bei der Erziehungsberatung gemacht.

Zuständige IF- Lehrperson:

 

Barbara Arrigoni


Einfache sonderpädagogische Massnahmen: besondere Klassen

Die KbF ist für Schülerinnen und Schüler, die einer besonderen Förderung bedürfen, die in den Regelklassen nicht gewährleistet werden kann.

In der KbF wird nach dem Volksschullehrplan des Kantons Bern unterrichtet.

Der Unterricht wird ausgesprochen stark auf die individuellen Lernvoraussetzungen und den Bedarf des Kindes und der Jugendlichen ausgerichtet.

Die Lernenden werden nur während einer definierten Zeit in einer KbF unterrichtet. Anschliessend wird neu überprüft, ob die Schulung in der KbF nötig und angemessen ist. Wenn möglich wird ein Übertritt in die Regelklasse angestrebt.

Eine KbF wird mit maximal 12 Lernenden geführt. Die kleine Klasse fördert das Selbstvertrauen und die Selbständigkeit der Lernenden.

Die KbF des Zyklus 2 befindet sich im Schulhaus Bernstrasse, im Schulhaus Dennigkofen befindet sich eine KbF für den Zyklus 3.

 

Christoph Scheurer


KbF Zyklus 2 im Schulhaus Bernstrasse.

Willi Zwicky


KbF Zyklus 3 im Schulhaus Dennigkofen

Unterstützende Massnahmen

DaZ Deutsch als Zweitsprache

Mit den Unterrichtsangeboten in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) unterstützt der Kanton Kinder und Jugendliche ohne Kenntnisse oder mit noch ungenügenden Kenntnissen der Unterrichtssprache beim Aufbau der notwendigen Kompetenzen. Damit sollen die Betroffenen nach und nach dem Regelunterricht folgen und erfolgreich lernen können.

DaZ-Lehrkräfte:

 

Umay Kıraç


Esther Luyet


Heidi Seiler